Liebe Einwohner,
wir möchten darauf hinweisen, dass nicht alle Straßen in unseren Ortsteilen der Obhut der Gemeinde
unterliegen. Die Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden durch die Straßenmeistereien des Landkreises
unterhalten. Das bedeutet, dass hier der Winterdienst des Landkreises zuständig ist.
Das betrifft folgende Straßen:
OT Frauenhain: B101
S 90 (Bahnhofstraße, Hauptstraße, Gröditzer Straße)
K8582 (Radener Straße)
OT Raden: K 8582 (Großenhainer Straße)
OT Pulsen: K 8581 (Frauenhainer Straße, Tiefenauer Straße)
K 8573 (Koselitzer Straße)
OT Koselitz: K 8573 (Dorfstraße, Wülknitzer Straße)
Für alle anderen Orts- und Ortsverbindungsstraßen ist unser Bauhof stets um eine zeitnahe Durchführung
des Winterdienstes bemüht. Priorität haben hier die Bereiche der Feuerwehren, Schulen und Kindergärten.
Wir bitten Sie auch um Beachtung der gültigen Straßenreinigungssatzung. Bitte tragen Sie auch selbst
Sorge dafür, dass die Gehwege und Grundstückszufahrten entsprechend geräumt und gestreut sind.
Vielen Dank!