Fördermittelprojekte


Titel Baumpflanzung "Natürliches Erbe" Seeweg
Ort Röderaue, zwischen Raden und Frauenhain
Projektträger Gemeinde Röderaue
Gefördert über Förderrichtlinie Natürliches Erbe - FRL NE/2023
Zuschuss 100 %
Projektzeitraum 2025 – 2029
Artenzusammensetzung (28 Winter-Linden, 11 Trauben-Eichen und 8 Spitz-Ahorn)
Festbetragsförderung (370,00€ je Alleebaum)

Titel Ausbau zweier barrierefreier Bushaltestellen
Ort Gröditzer Straße im Ortsteil Frauenhain
Projektträger Gemeinde Röderaue
Gefördert über Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASUV), Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe
Zuschuss 90 %
Projektzeitraum 2024 – 2025
Unser Bauvorhaben zum barrierefreien Ausbau von zwei Bushaltestellen an der Gröditzer Straße im Ortsteil Frauenhain ist fertiggestellt.
Die vorläufigen wie auch geplanten Gesamtkosten belaufen sich auf 139.403,32 Euro.
Unterstützt wurde dieses Vorhaben durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASUV) in Höhe von 75% der Baukosten und mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalt.
Ebenfalls hat sich der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe an der Unterstützung und Mitfinanzierung beteiligt durch die Übernahme von 90% der Planungskosten sowie 15% der Baukosten.
Die Bauausführung erfolgte durch die TS BAU GmbH Niederlassung Riesa.

Titel Schule Ganztagsangebote
Ort Röderaue, OT Pulsen
Projektträger Gemeinde Röderaue
Gefördert über FRL GTA
Projektzeitraum 2024 – 2025
Zuschuss: Sockelbetrag und Zuweisung als Festbetrag anhand der Gesamtschülerzahl lt. Statistisches Landesamt

GTA sind unterrichtsergänzende Maßnahmen, die bewertungsfrei als zusätzliche Bildungs- und Förderangebote oder als Arbeitsgemeinschaften über einen nachhaltigen Zeitraum für Kinder und Jugendliche vorgehalten werden. Alle GTA einer Schule werden in einer standortspezifischen Ganztagskonzeption verankert und in Verantwortung der Schulleitung, in Kooperation mit dem Hort, umgesetzt.
Einzelne Angebote sind z.B.:
- Förderung sprachauffälliger Schüler – Logopädie
- AG Handarbeiten
- AG Projekt – Schule früher; Lotte und Erich
- AG Projekt – Meine Heimat
- AG Sportliche Spiele

Titel Umnutzung eines Getreidelagers zur Bürgerstube in Raden
Ort Röderaue OT Pulsen
Projektträger Gemeinde Röderaue
Gefördert über Förderrichtlinie LEADER - RL LEADER/2014
Zuschuss 60 %
Projektzeitraum 2022 – 2024
Umnutzung eines Getreidelagers zur Bürgerstube in 01609 Röderaue OT Raden, Großenhainer Straße 11.

Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie

Mit dem Ziel der Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen.

Titel Sanierung Turnhalle Pulsen
Ort Röderaue OT Pulsen
Projektträger Gemeinde Röderaue
Gefördert über Förderrichtlinie LEADER - RL LEADER/2014
Zuschuss 70 %
Projektzeitraum 2022 – 2024
Ertüchtigung und energetische Sanierung der Umkleiden und Sanitärräume der Sporthalle der Grundschule Pulsen in 01609 Röderaue OT Pulsen, Lange Straße 49.

Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie

Mit dem Ziel der Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen.

Titel Einrichtung einer Projektstelle - Stadtteilkümmerer Musikerviertel
Ort Gröditz
Projektträger Leuchtpunkt gGmbH
Gefördert über Förderrichtlinie LEADER/2014
Zuschuss 85 %
Projektzeitraum 2021 – 2025
Ziel ist es die Bewohner:innen des Gemeinwesens anzusprechen, um sich aktiv für das Musikerviertel zu engagieren und entstandene Ideen in konkrete Angebote und Projekte münden zu lassen. Den aus diesem Engagement entstehenden Ideen, Angeboten und Projekten möchten wir strukturellen, materiellen und immateriellen Raum zur Umsetzung bieten. Jeder der sich engagieren möchte ist willkommen, um sich zu beteiligen.

Titel Digitalpakt Schule
Ort Röderaue, Grundschule Pulsen
Projektträger Gemeinde Röderaue
Gefördert über RL Digitale Schule, LehrEndVO, ITAdminFöVO
Zuschuss 100 %
Projektzeitraum 2019 – 2024
„Diese Maßnahme wird gefördert auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.“
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