Der elektronisch veröffentlichte Entwurf kann bis zum 02.04.2025 eingesehen werden. Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des 11.04.2025 Einwendungen gegen den Entwurf bei der Gemeinde Röderaue, Radener Straße 2 in 01609 Röderaue erheben. Über die fristgemäß erhobenen Einwendungen beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.