Bis 28.02.2025 können Vereine und Kirchgemeinden wieder Fördermittel für Kleinprojekte beim Regionalmanagement beantragen. Zur Erhaltung und Unterstützung des Vereinslebens und des Ehrenamtes im Elbe-Röder-Dreieck stehen dafür insgesamt 63.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Antragsteller können einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss in Höhe von 80 Prozent erhalten. Der Maximalzuschuss je Kleinprojekt liegt bei 10.000 Euro.
Anträge können beispielsweise gestellt werden für:
Die Entscheidung zur Förderwürdigkeit der Kleinprojekte trifft der Koordinierungskreis Elbe-Röder-Dreieck am 03.04.2025.
Umsetzungszeitraum für die Projekte ist dann vom 07.04.2025 bis 31.10.2025. Die Antragsteller müssen die Projekte zunächst vorfinanzieren. Die Auszahlung der beantragten Förderung erfolgt bis Ende 2025.
Das Antragsformular und alle weiteren Informationen finden Sie ab 10.01.2025 unter https://elbe-roeder.de/foerderung2023/regionalbudget. Für Rückfragen und Beratung steht Frau Schober vom Regionalmanagement Elbe-Röder-Dreieck unter Tel.: 035265/51270 oder per Mail: rm@elbe-roeder.de zur Verfügung.